Prämienverbilligung beantragen: Krankenversicherungsprämien stellen für viele Menschen eine erhebliche finanzielle Last dar. Doch zum Glück gibt es eine Möglichkeit, die vor allem Familien und Haushalte mit niedrigem Einkommen und Vermögen entlastet: die Prämienverbilligung. Erfahren Sie hier alle wichtigen Informationen zu diesem Thema und beanspruchen Sie diese finanzielle Unterstützung, wenn Sie Ihnen zusteht.
Voraussetzung für Prämienverbilligung
Die Grundsätzlichen Voraussetzungen sind, dass Sie in der Schweiz leben und entsprechend eine obligatorische Grundversicherung besitzen. Zudem ist eine weitere Voraussetzung, dass Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Das heisst, die Krankenkassenprämien sind höher als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens, welches von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch angesetzt ist. Die Berechnung hängt von Ihrem Wohnkanton ab. Als Grundlage für die Einschätzung wird jeweils die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung verwendet.
Prämienverbilligung beantragen: Richtwerte für eine Beantragung
Da jeder Kanton unterschiedliche Messgrössen anwendet, möchten wir Ihnen trotzdem einige Richtwerte vermitteln, wann sich eine Abklärung oder Anmeldung lohnt:
- Nettoeinkommen als Einzelperson von weniger als CHF 45’000.-
- Nettoeinkommen als Paar ohne Kinder von weniger als CHF 65’000.-
- Als Familie mit Kindern immer abklären unabhängig von Einkommen*
* In den meisten Kantonen erhalten Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung eine Prämienverbilligung auf die Prämien der Kinder/Jugendliche. Meistens sogar Einkommensunabhängig. Also wenn Sie Kinder haben, lohnt es sich den Anspruch zu prüfen.
Prämienverbilligung beantragen: Online-Anmeldung vornehmen
Hier geht’s zu den kantonalen Stellen zur Prämienverbilligung. Wählen Sie Ihren Wohnkanton an und nehmen Sie mit dem Amt Kontakt auf. Sie können zuerst telefonisch anfragen oder direkt ein Gesuchsformular ausfüllen.
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